Zeugnis
Falls das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde (egal ob
durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer), hat der Arbeitnehmer
Anspruch auf Erteilung eines vorläufigen Zeugnisses bzw. eines
Zwischenzeugnisses. Für den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Endzeugnisses.
Für den Arbeitgeber sind bei der Erfüllung des Zeugnisanspruches
insbesondere die folgenden Aspekte wichtig:
- Welche Formulierungen können und sollen verwendet werden,
um die Leistungen des Arbeitnehmers angemessen darzustellen?
- Welche taktischen Überlegungen sind bei der Erteilung eines
Zeugnisses während eines laufenden Kündigungsrechtsstreits
zu beachten?
- Besteht die Gefahr, dass der Arbeitgeber sich mit der beabsichtigten
Zeugnisformulierung gegenüber einem späteren Arbeitgeber,
der auf die Richtigkeit des Zeugnisses vertraut, Schadensersatzpflichtig
macht?
Für die Beantwortung der oben genannten Fragen sollte anwaltlicher
Rat eingeholt werden. » Kontakt ...
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