Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses.
Neben gesetzlichen, betrieblichen und tariflichen Regelungen kommt
ihm eine grundlegende Bedeutung für die Beurteilung der gegenseitigen
Ansprüche und Pflichten der Vertragspartner zu.
Regelungsgegenstände des Arbeitsvertrages sind zum Beispiel:
- ob ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
besteht,
- zu welchen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingesetzt
werden darf,
- welche Kündigungsfristen anwendbar sind,
- die Reichweite des Weisungsrechtes des Arbeitgebers.
Unbedingt empfehlenswert ist die Abfassung eines schriftlichen Arbeitsvertrages.
Welche konkreten Formulierungen und Ausgestaltungen in den Arbeitsvertrag
aufgenommen werden sollten, richtet sich in der Regel nach den detailliert
zu ermittelnden Bedürfnissen des Arbeitgebers. Mit einem sorgfältig
für den Einzelfall formulierten Arbeitsvertrag können
später viele Streitpunkte vermieden werden.
Arbeitsvertragsentwürfe zum Ausfüllen, die im Handel
erhältlich sind, werden diesem Anspruch nicht gerecht. Diese
stellen häufig nur anfangs eine billige und bequeme Lösung
dar. Wenn es aber zu Streitigkeiten über die arbeitsvertraglichen
Pflichten kommt, stellen solche Massenarbeitsverträge häufig
die wesentlich teurere Lösung dar. Ein auf den Einzelfall angepasster
Arbeitsvertrag hätte solche Streitigkeiten meist vermieden.
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