ANWALTSBÜRO FÜR ARBEITSRECHT  -  Rechtsanwalt Stephan Haskamp  -  Fachanwalt für Arbeitsrecht


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Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Neben gesetzlichen, betrieblichen und tariflichen Regelungen kommt ihm eine grundlegende Bedeutung für die Beurteilung der gegenseitigen Ansprüche und Pflichten der Vertragspartner zu.

Regelungsgegenstände des Arbeitsvertrages sind zum Beispiel:

  • ob ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis besteht,
  • zu welchen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingesetzt werden darf,
  • welche Kündigungsfristen anwendbar sind,
  • die Reichweite des Weisungsrechtes des Arbeitgebers.


Unbedingt empfehlenswert ist die Abfassung eines schriftlichen Arbeitsvertrages.
Welche konkreten Formulierungen und Ausgestaltungen in den Arbeitsvertrag aufgenommen werden sollten, richtet sich in der Regel nach den detailliert zu ermittelnden Bedürfnissen des Arbeitgebers. Mit einem sorgfältig für den Einzelfall formulierten Arbeitsvertrag können später viele Streitpunkte vermieden werden.

Arbeitsvertragsentwürfe zum Ausfüllen, die im Handel erhältlich sind, werden diesem Anspruch nicht gerecht. Diese stellen häufig nur anfangs eine billige und bequeme Lösung dar. Wenn es aber zu Streitigkeiten über die arbeitsvertraglichen Pflichten kommt, stellen solche Massenarbeitsverträge häufig die wesentlich teurere Lösung dar. Ein auf den Einzelfall angepasster Arbeitsvertrag hätte solche Streitigkeiten meist vermieden.




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