Kündigung durch den Arbeitgeber
Die Klärung, ob eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist, kann
häufig nur unter Berücksichtigung vieler rechtlicher
Gesichtspunkte und der tatsächlichen Umstände des
Einzelfalles erfolgen. Vor dem Ausspruch einer Kündigung
sollte der Arbeitgeber sich über die folgenden Punkte
Klarheit verschaffen:
- Reicht der Sachverhalt für eine fristlose Kündigung
oder für eine ordentliche fristgerechte Kündigung aus
oder kann nur eine Abmahnung des Fehlverhaltens
erfolgen?
- Welche Kündigungsfrist (aus Arbeitsvertrag,
Tarifvertrag oder gesetzlichen Vorschriften) ist
anzuwenden?
- Ist für die Kündigung ein bestimmter Inhalt oder eine
bestimmte Form vorgeschrieben?
- Besteht für den betreffenden Arbeitnehmer
Sonderkündigungsschutz, zum Beispiel als
Betriebsratsmitglied, Schwangere, Schwerbehinderter,
Arbeitnehmer in Elternzeit?
- Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
- Muss ein Betriebs- oder Personalrat vor der Kündigung
angehört werden?
- Wie hoch sind die Risiken einer arbeitsgerichtlichen
Auseinandersetzung und sollen diese Risiken trotzdem
bewusst eingegangen werden?
- Kann und sollte der Arbeitnehmer von der
Arbeitspflicht freigestellt werden?
Fehler bei der Beurteilung der obigen Punkte sind im
Kündigungsschutzprozess häufig nicht mehr oder nur noch
durch Zahlung einer hohen Abfindung heilbar.
Aufgrunddessen ist es insbesondere bei
Arbeitsverhältnissen für die Sonderkündigungsschutz
besteht, oder die dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen
dringend zu empfehlen vor Ausspruch einer Kündigung
anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. »
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