Kündigung durch den Arbeitgeber
Die Klärung, ob eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene
Kündigung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist, kann häufig
nur unter Berücksichtigung vieler rechtlicher Gesichtspunkte
und der tatsächlichen Umstände des Einzelfalles erfolgen.
Vor dem Ausspruch einer Kündigung sollte der Arbeitgeber sich
über die folgenden Punkte Klarheit verschaffen:
- Reicht der Sachverhalt für eine fristlose Kündigung
oder für eine ordentliche fristgerechte Kündigung aus
oder kann nur eine Abmahnung des Fehlverhaltens erfolgen?
- Welche Kündigungsfrist (aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag
oder gesetzlichen Vorschriften) ist anzuwenden?
- Ist für die Kündigung ein bestimmter Inhalt oder eine
bestimmte Form vorgeschrieben?
- Besteht für den betreffenden Arbeitnehmer Sonderkündigungsschutz,
zum Beispiel als Betriebsratsmitglied, Schwangere, Schwerbehinderter,
Arbeitnehmer in Elternzeit?
- Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar?
- Muss ein Betriebs- oder Personalrat vor der Kündigung angehört
werden?
- Wie hoch sind die Risiken einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung
und sollen diese Risiken trotzdem bewusst eingegangen werden?
- Kann und sollte der Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht freigestellt
werden?
Fehler bei der Beurteilung der obigen Punkte sind im Kündigungsschutzprozess
häufig nicht mehr oder nur noch durch Zahlung einer hohen Abfindung
heilbar. Aufgrunddessen ist es insbesondere bei Arbeitsverhältnissen
für die Sonderkündigungsschutz besteht, oder die dem Kündigungsschutzgesetz
unterliegen dringend zu empfehlen vor Ausspruch einer Kündigung
anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. »
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