Meine Arbeitsweise
Wenn ein Mandant mit seinem arbeitsrechtlichen Problem zu mir kommt,
nehme ich mir Zeit, um die Besonderheiten seines Falles ausführlich zu erfassen.
Für ein erstes Beratungsgespräch plane ich deshalb 1,5 Stunden ein.
Falls sich (was im Arbeitsrecht häufig der Fall ist) im Rahmen
des ersten Beratungsgespräches ergibt, dass kein Standardfall
vorliegt, wird kurzfristig (meist innerhalb von 48 Stunden) ein
zweites Beratungsgespräch mit dem Mandanten vereinbart.
Bis zum zweiten Beratungsgespräch wird von mir eine umfangreiche
Recherche und Auswertung der einschlägigen arbeitsrechtlichen
Rechtsprechung und Literatur durchgeführt.
Außerdem überlege ich, welche Vorgehensweise am besten
(das heißt am wahrscheinlichsten und umfangreichsten) geeignet ist, die Ziele des Mandanten zu erreichen.
Im zweiten Beratungsgespräch stelle ich dem Mandanten dann
die Rechtslage, die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken sowie
die in Betracht kommenden Zielerreichungsstrategien dar. Außerdem
teile ich dem Mandanten meine Empfehlung für die weitere Vorgehensweise
mit.
Die Entscheidung, ob und wie eine Vertretung durch mich erfolgen
soll, trifft dann der Mandant. |