Zeugnis
Falls das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde (egal ob
durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer) hat der Arbeitnehmer
Anspruch auf Erteilung eines vorläufigen Zeugnisses bzw. eines
Zwischenzeugnisses. Für den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Endzeugnisses.
Wenn der Arbeitnehmer dies verlangt, hat das Zeugnis neben der Tätigkeitsbeschreibung
auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung des Arbeitnehmers
zu enthalten.
Es hat sich eine regelrechte Zeugnissprache entwickelt, die für
arbeitsrechtliche Laien kaum noch entschlüsselbar ist. Dies
führt dazu, dass Arbeitszeugnisse, die sich beim Lesen eigentlich
positiv anhören, geradezu eine vernichtende Bewertung des Arbeitnehmers
darstellen können.
Ein wirklich gutes Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer
wichtig, da es ein entscheidendes Kriterium für die Bewerberauswahl
darstellt. Wer mit der Bewerbung ein nachteiliges Zeugnis vorlegt,
scheitert bereits in der Bewerbervorauswahl und erhält keine
Chance für ein persönliches Bewerbungsgespräch.
Aufgrunddessen sollten vom Arbeitgeber erteilte Zeugnisse unverzüglich
anwaltlich überprüft werden. »
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Auch im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber sollte man
sich unverzüglich um die Regelung der Zeugnisfrage kümmern.
In einem arbeitsgerichtlichen Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses
lässt sich häufig ein erheblich besseres Zeugnis erreichen,
als dann, wenn keine Druckmittel gegen den Arbeitgeber mehr zur
Verfügung stehen. |