Zeugnis
Falls das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde (egal ob
durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer) hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines vorläufigen
Zeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses. Für den
Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der
Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Endzeugnisses.
Wenn der Arbeitnehmer dies verlangt, hat das Zeugnis neben
der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und
Führungsbeurteilung des Arbeitnehmers zu enthalten.
Es hat sich eine regelrechte Zeugnissprache entwickelt,
die für arbeitsrechtliche Laien kaum noch entschlüsselbar
ist. Dies führt dazu, dass Arbeitszeugnisse, die sich beim
Lesen eigentlich positiv anhören, geradezu eine
vernichtende Bewertung des Arbeitnehmers darstellen
können.
Ein wirklich gutes Arbeitszeugnis ist für den
Arbeitnehmer wichtig, da es ein entscheidendes Kriterium
für die Bewerberauswahl darstellt. Wer mit der Bewerbung
ein nachteiliges Zeugnis vorlegt, scheitert bereits in der
Bewerbervorauswahl und erhält keine Chance für ein
persönliches Bewerbungsgespräch.
Aufgrunddessen sollten vom Arbeitgeber erteilte Zeugnisse
unverzüglich anwaltlich überprüft werden. »
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Auch im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber sollte
man sich unverzüglich um die Regelung der Zeugnisfrage
kümmern. In einem arbeitsgerichtlichen Vergleich im Rahmen
eines Kündigungsschutzprozesses lässt sich häufig ein
erheblich besseres Zeugnis erreichen, als dann, wenn keine
Druckmittel gegen den Arbeitgeber mehr zur Verfügung
stehen.
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