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Zeugnis

Falls das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde (egal ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer) hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines vorläufigen Zeugnisses bzw. eines Zwischenzeugnisses. Für den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Erteilung eines Endzeugnisses. Wenn der Arbeitnehmer dies verlangt, hat das Zeugnis neben der Tätigkeitsbeschreibung auch eine Leistungs- und Führungsbeurteilung des Arbeitnehmers zu enthalten.

Es hat sich eine regelrechte Zeugnissprache entwickelt, die für arbeitsrechtliche Laien kaum noch entschlüsselbar ist. Dies führt dazu, dass Arbeitszeugnisse, die sich beim Lesen eigentlich positiv anhören, geradezu eine vernichtende Bewertung des Arbeitnehmers darstellen können.

Ein wirklich gutes Arbeitszeugnis ist für den Arbeitnehmer wichtig, da es ein entscheidendes Kriterium für die Bewerberauswahl darstellt. Wer mit der Bewerbung ein nachteiliges Zeugnis vorlegt, scheitert bereits in der Bewerbervorauswahl und erhält keine Chance für ein persönliches Bewerbungsgespräch.

Aufgrunddessen sollten vom Arbeitgeber erteilte Zeugnisse unverzüglich anwaltlich überprüft werden. » Kontakt ...

Auch im Falle der Kündigung durch den Arbeitgeber sollte man sich unverzüglich um die Regelung der Zeugnisfrage kümmern. In einem arbeitsgerichtlichen Vergleich im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses lässt sich häufig ein erheblich besseres Zeugnis erreichen, als dann, wenn keine Druckmittel gegen den Arbeitgeber mehr zur Verfügung stehen.




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