ANWALTSBÜRO FÜR ARBEITSRECHT  -  Rechtsanwalt Stephan Haskamp  -  Fachanwalt für Arbeitsrecht


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Wechselabsichten oder Beendigungsabsichten des Arbeitnehmers

Wenn der Arbeitnehmer das laufende Arbeitsverhältnis beenden möchte, zum Beispiel weil er sich selbständig machen möchte, sind nicht selten noch Möglichkeiten vorhanden, um zu vorteilhaften Regelungen für den Arbeitnehmer zu kommen.

Häufig ist auch für den Arbeitgeber, z.B. wegen Spannungen im Arbeitsverhältnis oder wegen der Lohnkosten, eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewünscht.
Dann sind eventuell Abfindungszahlungen, ein gutes Zeugnis oder / und die Unterschreitung der eigentlich einzuhaltenden Kündigungsfrist erreichbar.

Wenn bereits Verletzungen der Rechte des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis vorgekommen sind, steigen die Chancen auf günstige Beendigungsvereinbarungen deutlich.
Solche Rechtsverletzungen können gegeben sein, z.B. durch Mobbing oder durch vom Arbeitgeber angeordnete Überschreitungen der höchstzulässigen Arbeitszeit (grundsätzlich maximal 48 Stunden pro Woche).

Bei Beendigungsabsichten des Arbeitnehmers werde ich in der Regel nur beratend tätig. Es ist häufig vorteilhaft, wenn der Arbeitgeber dann nichts von der ständigen Beratung des Arbeitnehmers durch mich erfährt. » Kontakt ...




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