Wechselabsichten oder Beendigungsabsichten des Arbeitnehmers
Wenn der Arbeitnehmer das laufende Arbeitsverhältnis beenden
möchte, zum Beispiel weil er sich selbständig machen möchte,
sind nicht selten noch Möglichkeiten vorhanden, um zu vorteilhaften
Regelungen für den Arbeitnehmer zu kommen.
Häufig ist auch für den Arbeitgeber, z.B. wegen Spannungen
im Arbeitsverhältnis oder wegen der Lohnkosten, eine Beendigung
des Arbeitsverhältnisses gewünscht.
Dann sind eventuell Abfindungszahlungen, ein gutes Zeugnis oder
/ und die Unterschreitung der eigentlich einzuhaltenden Kündigungsfrist
erreichbar.
Wenn bereits Verletzungen der Rechte des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis
vorgekommen sind, steigen die Chancen auf günstige Beendigungsvereinbarungen
deutlich.
Solche Rechtsverletzungen können gegeben sein, z.B. durch Mobbing
oder durch vom Arbeitgeber angeordnete Überschreitungen der
höchstzulässigen Arbeitszeit (grundsätzlich maximal
48 Stunden pro Woche).
Bei Beendigungsabsichten des Arbeitnehmers werde ich in der Regel
nur beratend tätig. Es ist häufig vorteilhaft, wenn der
Arbeitgeber dann nichts von der ständigen Beratung des Arbeitnehmers
durch mich erfährt. » Kontakt ... |