ANWALTSBÜRO FÜR ARBEITSRECHT  -  Rechtsanwalt Stephan Haskamp  -  Fachanwalt für Arbeitsrecht


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Lohnkürzung und Zahlungsrückstand

Wenn der Arbeitgeber Lohnkürzungen durchführt oder sich im Zahlungsrückstand befindet, ist für den Arbeitnehmer aus mehreren Gründen Vorsicht geboten.

I. Fristüberschreitung:

Grundsätzlich verjähren Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitsvergütung erst nach 3 Jahren. Die Ansprüche können allerdings bereits deutlich vorher verfallen:

Die Ansprüche des Arbeitnehmers können verfallen, wenn im Arbeitsvertrag oder in einem für das Arbeitsverhältnis geltenden Tarifvertrag entsprechende Verfallsfristen enthalten sind. Diese Fristen betragen häufig nur wenige Monate. Um eine Verfristung zu vermeiden muss, abhängig von der jeweiligen Fristenregelung, entweder eine genau bezifferte Forderung an den Arbeitgeber gerichtet oder gar Klage eingereicht werden.

Häufig ist zunächst unklar, ob eine tarifvertragliche Ausschlussfrist eingreift oder nicht. Dies kann unklar sein, wenn der Arbeitsvertrag auf tarifvertragliche Regelungen bzw. einen Tarifvertrag verweist, ohne diesen genau zu benennen. Dann weiß der Arbeitnehmer oft nicht, ob und welcher Tarifvertrag gilt und ob und welche Verfallsfristen gelten.

II. Insolvenzgeld:

Falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, sind nur Vergütungsansprüche des Arbeitnehmers für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses gesichert. Die Sicherung erfolgt durch das sogenannte Insolvenzgeld, welches bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen ist. Darüber hinausgehende Forderungen des Arbeitnehmers würden nur noch eine Forderung gegen die Insolvenzmasse darstellen und nur in Höhe der entsprechenden Insolvenzquote, die vom Insolvenzgericht festgestellt wird, bezahlt werden. Solche Insolvenzquoten befinden sich häufig im einstelligen Prozentbereich. Wenn das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wird, besteht sogar die Gefahr, dass der Arbeitnehmer gar kein Geld aus der Insolvenzmasse bekommt.

Für die Klärung der Fristen und für die Geltendmachung und Sicherung Ihrer Zahlungsansprüche stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. » Kontakt ...




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