Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses.
Neben gesetzlichen, betrieblichen und tariflichen Regelungen kommt
ihm eine grundlegende Bedeutung für die Beurteilung der gegenseitigen
Ansprüche und der gegenseitigen Pflichten der Vertragspartner
zu.
Regelungsgegenstände des Arbeitsvertrages sind zum Beispiel:
- ob ein befristetes oder ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
besteht,
- zu welchen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingesetzt
werden darf,
- welche Kündigungsfristen anwendbar sind,
- die Reichweite des Weisungsrechtes des Arbeitgebers.
Um den Inhalt der gegenseitigen Rechte und Pflichten nachweisen
zu können, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag empfehlenswert.
Wirksam ist allerdings auch die mündliche Vereinbarung eines
Arbeitsvertrages. Bei Vorliegen eines solchen mündlichen Arbeitsvertrages
muss der Arbeitgeber allerdings aufgrund gesetzlicher Vorschriften
spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses
eine Zusammenfassung der wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich
niederlegen und dem Arbeitnehmer aushändigen.
Bei befristeten Arbeitsverträgen werden vom Arbeitgeber häufig
Fehler gemacht, die dann im Ergebnis zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis
führen. Dies ist z.B. der Fall, wenn der befristete Arbeitsvertrag
nicht schriftlich geschlossen wurde oder eine grundsätzlich
zulässige Vertragsverlängerung erst nach Ablauf der ursprünglichen
Befristung vereinbart wurde.
Die Feststellung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses muss
notfalls vorm Arbeitsgericht eingeklagt werden.
Ich stehe Ihnen gern zur Verfügung, um Ihre entsprechenden
Rechte durchzusetzen.
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